| Achtung ! neue Oeffnungszeiten | J+N Rüdisüli AG, Feldstrasse 12, 8718 Schänis, Telefon 055 615 14 50 |
| Öffnungszeiten Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr Sa 08.00 - 12.00 Uhr |
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Wir verfügen über ein Reifenlager womit wir 95% aller Reifendimensionen für Auto und Off Road Fahrzeuge abdecken können. Unser Reifensortiment ist so bestückt, dass wir für jeden entsprechenden Fahrstil einen entsprechenden Reifen zu einem top Tiefpreis liefern und montieren können.
Achtung dies sind nur Ausschnitte der VTS-Artikel und an uns oft gestellte Fragen. Alle Angaben ohne Gewähr. Profiltiefe Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1.6 mm tiefe Profilrillen aufweisen und das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Artikel 58/4 Schneeketten Schneeketten müssen auf Schnee und Eis das Anfahren, Bremsen und die Seitenführung gewährleisten. Sie dürfen die Strasse nicht übermässig beschädigen. Artikel 63/1 An Motorwagen müssen mindestens auf den angetriebenen Rädern einer Achse bei einer vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Reifendimension Schneeketten montiert werden können. Artikel 63/2 Spikes Bei Fahrzeugen mit Spikes müssen alle Räder damit ausgerüstet sein. Die Spikesstifte müssen im Reifen gut verankert sein und dürfen nicht mehr als 1.5mm über die Lauffläche hervorstehen. Artikel 61/2 und Artikel 61/3 Spikesreifen dürfen nur an leichten Motorwagen, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorwagen sowie den von ihnen mitgeführten Anhängern und nur während der Zeit vom 1.November bis zum 30. April verwendet werden. Artikel 62/1 Fahrzeuge, die mit Spikesreifen ausgerüstet sind, müssen auf der Rückseite ein Höchstgeschwindigkeitszeichen mit der Zahl 80 tragen. Der Rand darf schwarz sein und das Zeichen Symbolischer Spikes aufweisen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit niedriger ist. Artikel 62/2 Eine allenfalls vorhandene Höchstgeschwindigkeitstafel muss angebracht bleiben. Artikel 62/4 Geschwindigkeiten Die Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen. Artikel 58/2 Ausnahme: Reifen mit der M+S Zusatzbezeichnung, bei Motorwagen für mindestens 160 km/h. Artikel 59/3 |
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